Traunstein: Mit ...
Traunstein: Mit dem Handy in der Hand der Polizei die Vorfahrt genommen und kein Führerschein für den mitgeführten Anhänger
Am 06.04.2021 war eine Polizeistreife der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein, Schwerverkehrsgruppe, in Burgkirchen an der Alz auf Streifenfahrt unterwegs. Aus einer Grundstücksausfahrt fuhr ein Kleintransporter mit Anhänger auf die Fahrbahn ein und nahm der uniformierten Polizeistreife die Vorfahrt.
Der Fahrer konnte dabei beobachtet werden wie er ohne auf den Verkehr zu achten und mit dem Handy in der Hand in die Straße einbog. Er war so vertieft in sein Mobiltelefon, dass er den uniformierten VW-Bus der Polizei erst bemerkte, als dieser neben ihm fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle, zeigte der 34-jährige Fahrer seinen Führerschein der Klasse B (Pkw) vor.
Dieser war offensichtlich nicht ausreichend für das Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Kleintransporter und einem 2-Achs Anhänger. Die beiden Fahrzeuge hatten jeweils ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg. Der Anhänger war mit einem Kleinbagger beladen. Der Fahrer hätte die Fahrerlaubnis Klasse BE (Pkw mit Anhänger) benötigt.
Da die Weiterfahrt durch die Streifenbesatzung unterbunden wurde, kontaktierte der Fahrer seinen Chef und zugleich Halter des Kleintransporters. Dieser hatte den Fahrer zum Abholen des Anhängers losgeschickt. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter wurde durch die Polizei eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis gefertigt.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet über den weiteren Verfahrensverlauf. Grundsätzlich hat der Fahrzeughalter sich davon zu überzeugen, dass die Person an welche er sein Fahrzeug verleiht, auch im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist.
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