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Siegsdorf: Probleme bei der Überführung eines Lkw-Anhänger-Gespanns
Am 03.02.2021 gegen 16:00 Uhr wurde ein mit Kurzzeitkennzeichen zugelassenes Lkw-Anhänger-Gespann, welches auf der BAB A 8 in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war, bei der Autobahnpolizeistation Siegsdorf angehalten und einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei händigte der kontrollierte Fahrzeugfahrzeugführer, ein 52jähriger Slowene, alle erforderlichen Dokumente aus und gab an, das Gespann im Auftrag eines Kollegen von Deutschland nach Slowenien zu überführen.
Im Lkw ist ein digitales Kontrollgerät verbaut, welches auch bei einer Überführung des Lkws betreiben werden muss.
Auf Nachfrage gab der Slowene an, das Kontrollgerät nicht zu betreiben bzw. seine vorgeschriebene Fahrerkarte nicht gesteckt zu haben, da er nicht mal eine besäße.
Im Verlauf der Kontrolle stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht der Wahrheit entsprach.
Es wurde festgestellt, dass im Kontrollgerät eine Fahrerkarte einer anderen Person gesteckt war. Der Kontrollierte anfangs gab an, nichts von der fremden Fahrerkarte zu wissen und beharrte darauf, selbst auch keine Fahrerkarte zu besitzen.
Bei der durchgeführten Beschuldigtenvernehmung räumte er schließlich ein, dass er mit der Fahrerkarte seines Kollegen den „Deutschen Teil“ der Überführung durchführen und am Grenzübergang dann seine eigene Fahrerkarte stecken wollte.
Grund hierfür war, seinen Angaben zu Folge, dass die Strafen in Deutschland nicht so schlimm wie in Österreich sein.
Trotz der vermeintlich geringeren Strafen in Deutschland, wird nun gegen den Slowenen, wegen Vergehen der Fälschung beweiserheblicher Daten, Missbrauch von Ausweispapieren und weiterer Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz ermittelt.
Nach einer gerichtlichen Entscheidung wird die Strafe wohl eher nicht so gering ausfallen, wie es vom Beschuldigten erhofft wurde.
Zudem wurden die Fahrerkarten eingezogen und an das zuständige Bundesamt für Güterverkehr übersandt.
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