Enkeltrickanruf ...
Enkeltrickanrufe im Bereich Freilassing
FREILASSING, LKR. BERCHTESGADENER LAND. Am Donnerstagmittag, 12. März 2020, wurde ein älterer Herr telefonisch von einer unbekannten Täterin kontaktiert und diese gab sich als seine Tochter aus. Der Geschädigte wurde davon überzeugt, einen fünfstelligen Betrag zu übergeben. In einem weiteren Fall kam es glücklicherweise zu keiner Geldübergabe. Die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd führt die weiteren Ermittlungen.
Am gestrigen Donnerstag kam es erneut zu einer Vielzahl von betrügerischen Anrufen im Präsidialbereich. Besonders betroffen war hier der Bereich Freilassing.
Kurz nach Mittag wurde am Donnerstag, den 12. März 2020, ein älterer Mann aus dem Bereich Freilassing von einer unbekannten Täterin telefonisch kontaktiert. Die unbekannte Täterin täuschte in dem Telefongespräch vor, die Tochter des Geschädigten zu sein. Im weiteren Verlauf überzeugte sie den Geschädigten, dass sie eine „Überraschung“ plane und dafür schnell Bargeld benötigen würde.
Deshalb übergab der Senior einer unbekannten männlichen Person einen fünfstelligen Bargeldbetrag in dem Glauben, der Tochter damit einen Gefallen zu tun.
Den unbekannten Mann konnte der Geschädigte wie folgt beschreiben:
ca. 175 cm groß
ca. 35 Jahre alt
leicht dunkler Hauttyp, eventuell arabisch
dickliche Gestalt mit rundlichem Gesicht
sprach kaum Deutsch, eventuell mit jugoslawischem Akzent
trug eine dunkle Jacke und Hose und die Kapuze teilweise über den Kopf gezogen
Hinweise werden an die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben unter der Telefonnummer 0861/9873-0 oder an jede andere Polizeidienststelle erbeten.
Die Polizei rät gerade in diesem Zusammenhang erneut:
Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer als Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte, Rechtsanwälte) oder Verwandte ausgeben und dramatische Notlagen schildern. Rufen Sie die betreffenden Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Das Gleiche gilt für Anrufe von Behörden. Rufen Sie zurück, nachdem Sie die entsprechende Telefonnummer selbst herausgesucht haben.
Geben Sie am Telefon grundsätzlich keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen heraus.
Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Gehen Sie nicht auf Geldforderungen ein! Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen zunächst Rücksprache mit Angehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen.
Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt. Benutzen Sie hierfür den Notruf 110.
Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer solcher Betrüger geworden sind. Durch eine schnelle Meldung des Vorfalls unterstützen Sie die Ermittlungen der Polizei.
Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst
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