Kesseln am Berg
Kesseln am Berg
Der bei begeisterten Motorradfahrern beliebte „Kesselberg“ steht fortlaufend im Fokus der bei der Autobahnpolizei Holzkirchen angegliederten Kontrollgruppe Motorrad. Gerade bei Sonnenschein und Ausflugswetterlagen ist die kurvige Bergstraße der Magnet für Biker aus den umliegenden Landkreisen und der Landeshauptstadt München.
Leider bleibt immer wieder festzuhalten, dass sich der geneigte Risikofahrer (Knieschleifer) auf seinem PS-starken Zweirad trotz zahlreicher Wanderer, beparkter Grünstreifen und nicht unerheblichen Pkw-Verkehrs nicht davon abbringen lässt, die kurvenreiche, teils schwer einsehbare Strecke mit höchstmöglicher Geschwindigkeit zu befahren.
Dies führt u.a. dazu, dass der auf 60 km/h beschränkte Kesselberg, auf dem zudem ein Streckenüberholverbot gilt, als Unfallschwerpunkt immer wieder Negativschlagzeilen macht.
Erwähnenswert bleibt sicher auch die Lärmbelästigung, welche die Anwohnerschaft in den warmen Monaten zu ertragen hat.
Gemeinsam mit Kräften der Verkehrspolizei München führt die KG Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd derzeit verstärkt Verkehrskontrollen durch und überwacht den Motorradverkehr mit Polizeikrafträdern und zivilen Videofahrzeugen.
So auch in den Abendstunden des 27.05.2020.
Die ersten Verkehrsverstöße ließen nicht lange auf sich warten. Das geltende Überholverbot wurde in fünf Fällen missachtet. Ein besonders gefährlicher Überholvorgang konnte durch die auf Krafträder spezialisierten Beamten sogar im Bereich der angebrachten Fahrbahnschweller festgestellt werden. Die Fahrer erwartet neben einer Geldbuße in Höhe von ca. 100 Euro auch ein Punkt in Flensburg.
Im Rahmen zahlreicher Anhaltungen wird insbesondere Augenmerk auf den technischen Zustand der Motorräder gelegt. Hier sind immer wieder nachträglich verbaute Kradteile zu beanstanden, die nicht den Regularien des Zulassungsrechts entsprechen und in vielen Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Die Weiterfahrt wird unterbunden und der ortsfremde Motorradfahrer muss sich dann um die Abschleppung seines Kraftrades kümmern.
Bemängelt wird außerdem regelmäßig die Mindestprofiltiefe der Motorradreifen.
Während einer Kontrolle fiel den Beamten der Verkehrspolizei München auf, dass das Hinterrad des in Augenschein genommenen Motorrades hörbar Luft verlor. Der Luftaustritt war auf die starke Abnutzung des Reifens zurückzuführen. Noch während der Verkehrskontrolle entwich die Luft komplett und das Kraftrad musste durch den Besitzer zur nächsten Werkstatt verbracht werden. Auf einem Abschleppwagen versteht sich. Dankbar zeigte sich der Biker dennoch. Ein möglicher Sturz hätte den Kradfahrer sicher mehr gekostet, als das zu entrichtende Bußgeld.
Weniger begeistert von der anstehenden Verkehrskontrolle zeigte sich ein 25-jähriger Biker aus dem Landkreis Augsburg. Er versuchte mit seiner 214PS starken Ducati zu flüchten. Die Verfolgungsfahrt wurde mittels Videofahrzeug aufgenommen. Hierbei wurden Spitzennachfahrgeschwindigkeiten von bis zu 140 km/h erreicht. Die Flucht endete aber, als der Fahrer verbotswidrig in einen unbefestigten Waldweg abbog. Bei der anschließenden Kontrolle wurden starke Gummiausrisse an den äußeren Laufflächen des Hauptprofils festgestellt. Zurückzuführen sind diese auf die starke seitliche Beanspruchung des Reifens und hohe Kurvengeschwindigkeiten.
Der Fahrer hat sich aufgrund seines auf Höchstgeschwindigkeit ausgelegten Fahrverhaltens und der nachweisbaren Geschwindigkeitsverstöße nunmehr wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu verantworten. Die Anzeige wird der Staatsanwaltschaft München II vorgelegt.
Überrascht zeigte sich auch der Inhaber eines Führerscheins der Klasse A2. Aufgrund der im Fahrzeugschein aufgeführten Leistungsangaben hätte der Biker im Besitz eines Führerscheins der Klasse A sein müssen. Den Biker erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrt endete am Kesselberg. Das Motorrad musste abgeschleppt werden.
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