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Irschenberg: Auf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ folgt „Urkundenfälschung“
Blitzer mit Folgen
Bereits am Abend des 07.10.2020 wurde ein 37-jähriger Verkehrsteilnehmer aus dem Raum Bad Mergentheim (Baden-Württemberg) an der stationären Geschwindigkeitsmessanlage am Irschenberg mit 107 km/h bei erlaubten 80 km/h gemessen.
Daraufhin wurde ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Diese wurde dem Beschuldigten im Jahr 2009 gerichtlich entzogen.
Gegen den Fahrer wurde daher ein Strafverfahren wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ eingeleitet. Um seine „Unschuld“ zu belegen, reichte der Beschuldigte eine Kopie seines „polnischen Führerscheins“ ein. Der Beschuldigte selbst ist jedoch deutscher Staatsbürger und in Deutschland wohnhaft.
Nachdem der Sachbearbeiter der Autobahnpolizeistation Holzkirchen auf der Kopie des „Führerscheins“ mehrere Fälschungsmerkmale feststellen konnte, wurde die in Baden-Württemberg örtlich zuständige Polizeidienststelle damit beauftragt, das Dokument vor Ort auf Echtheit zu prüfen. Hierbei stellte sich raus, dass es sich bei dem „polnischen Führerschein“ um eine Totalfälschung handelt.
Gegen den Beschuldigten wird nun, neben „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ auch noch wegen „Urkundenfälschung“ ermittelt.
Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst
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