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Burghausen: Grenzpolizei findet bei Kontrolle rund 200 Katalysatoren
Busfahrer transportierte Fahrgäste ohne erforderliche Erlaubnis
Im Rahmen der Schleierfahndung haben Beamte der Grenzpolizei Burghausen am Donnerstag, den 04.03.21 gegen 11:15 Uhr einen rumänischen Kleinbus auf der Bundesstraße 12 zur Kontrolle angehalten. Neben dem Fahrer befanden sich acht Fahrgäste, aufgeteilt in zwei Reisegruppen, im Fahrzeug die von Frankreich kommend Richtung Rumänien wollten.
Bei der genaueren Kontrolle der Personen und des Fahrzeugs konnten neben zahlreichen Kleidersäcken auch rund 200 Katalysatoren aufgefunden werden, die in Folie verpackt als Gepäck mitgeführt wurden.
Sowohl die zahlreichen Kleidersäcke als auch die rund 200 Katalysatoren im Wert von mehreren zehntausend Euro konnten Anhand von Aufzeichnungen des Busfahrers einer der beiden Reisegruppen zugeordnet werden. Die drei Männer und eine Frau im Alter von 43 bis 51 Jahren hatten die Fracht in Frankreich mithilfe weitere Personen in den Reisebus eingeladen. Nachdem die vier rumänischen Staatsangehörigen keinen Eigentumsnachweis für die gebrauchten Katalysatoren erbringen konnten und auch keine plausible Erklärung für ihre Fracht hatten, bestand der Verdacht der Hehlerei. Gegen die vier Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Katalysatoren sichergestellt. Weitere Ermittlungen zur Herkunft der Fahrzeugteile sind nun auch in Frankreich erforderlich. Die vier Tatverdächtigen wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Traunstein nach erfolgter polizeilicher Sachbearbeitung entlassen.
Der Fahrer des Buses, ebenfalls ein Rumäne konnte zwar belegen, dass er selbst nichts mit der im Bus aufgefundenen Hehlerware zu tun hatte, ein Problem mit den Fahndern der Grenzpolizei bekam er aber trotzdem. Der 34-jährige Mann war mit seiner vorgezeigten Fahrerlaubnis nicht dazu berechtigt im gewerblichen Linienverkehr Personen zu befördern und wurde deshalb ebenfalls angezeigt.
Gefängnisstrafe abgewendet
Am Donnerstag, den 04.03.21 haben Beamte der Grenzpolizei Burghausen einen kroatischen Pkw im Rahmen der Schleierfahndung am Übergang der B 12 in die Autobahn BAB A 94 zur Kontrolle angehalten. Dabei konnte festgestellt werden, dass einer der beiden Innsassen, ein 54-jähriger Kroate durch die Staatsanwaltschaft Deggendorf zur Fahndung ausgeschrieben war. Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl wegen einer offenen Geldstrafe. Den geforderten Betrag konnte der Mann vor Ort begleichen und entging so der ersatzweise angeordneten Freiheitsstrafe. Nach erfolgter Sachbearbeitung konnten die beiden Kroaten ihre Fahrt fortsetzen.
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