Holzkirchen/Mie ...

Holzkirchen Miesbach Vorgezogener Saisonauftakt de
Holzkirchen Miesbach Vorgezogener Saisonauftakt de

Holzkirchen/Miesbach: Vorgezogener Saisonauftakt der Kontrollgruppe Motorrad

Der erste März wird gerne als Saisonbeginn für das Motorradfahren genannt und dementsprechend wird die Masse der Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen zugelassen.

Jedoch haben nicht wenige Biker ihre Krafträder auch das ganze Jahr zugelassen. Dem frühlingshaften Wetter der letzten Woche konnte so mancher Biker nicht widerstehen und machte die erste Ausfahrt.

Das rief auch die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf den Plan und zog ihren Saisonauftakt vor.

Am 25.02.2021 gegen 13:30 Uhr fiel die Yamaha eines 39-jährigen aus dem Landkreis Miesbach am Sudelfeld mit übermäßiger Geräuschentwicklung auf.

Neben einer illegalen Auspuffanlage wurden unzählige weitere technische Mängel festgestellt, weshalb das Motorrad sichergestellt und einem Sachverständigen vorgeführt wurde.

Eine gerichtsverwertbare Standgeräuschmessung ergab ohrenbetäubende 113 dB(A) statt der zulässigen 91 dB(A). Ohrenbetäubend deswegen, weil dieser Spitzenwert nicht weit weg ist, von dem, was die Wissenschaft als Schmerzgrenze bezeichnet. Eine Erhöhung um 10 dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden.

Neben einem nicht unerheblichen Bußgeldbescheid kommen auf den Fahrzeughalter noch erhebliche Kosten für die zulassungskonforme Instandsetzung zu.

Zeitgleich wurden in Holzkirchen bei Verkehrskontrollen an zwei Krafträdern Veränderungen festgestellt, die jeweils die Betriebserlaubnis erlöschen ließen.

An der Suzuki eines 55-Jährigen aus dem Landkreis Miesbach waren unzulässige Brems- und Kupplungshebel angebracht. Weiter hatte er seine nachgerüstete Bremsleitung nicht vom TÜV abnehmen lassen. Mit dem Erwerb dieser nicht zugelassenen Zubehörteile wird zwar vermeintlich Geld gespart, jedoch bleibt die Verkehrssicherheit auf der Strecke.



Kurz darauf fuhr ein 69-jähriger Harley-Fahrer aus dem Landkreis Bad Tölz in die Kontrollstelle. Schon beim Einfahren konnte von den Beamten festgestellt werden, dass die Harley-Davidson zu laut ist. Die Ursache war auch sofort zu finden. Das Motorrad war mit einem Sportauspuff mit mechanisch manuellem Klappensystem ausgerüstet. Diese Auspuffanlagen sind jedoch nur im geschlossen Zustand auf unseren Straßen zulässig. Da der Fahrzeugführer den Sound seines Bikes aber allen zugänglich machen wollte, fuhr er mit geöffneter Klappe, wodurch das Motorrad deutlich lauter wurde. Ergänzt wurde das Ganze noch durch einen Sportluftfilter welcher zu einer verstärkten Geräuschentwicklung beiträgt.



Beiden Bikern wurde die Weiterfahrt untersagt. Neben dem zu erwartenden Bußgeld müssen beide Fahrzeugführer auch bei der Zulassungsstelle zur Wiederbeantragung der Betriebserlaubnis vorsprechen.



Bei der Gelegenheit sei auch noch darauf hingewiesen, dass das Motorradfahren derzeit den Einschränkungen der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung unterliegt.

In Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens und der landesweit geltenden Ausgangsbeschränkung darf die Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen werden.

Triftige Gründe können z.B. sein die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Einkäufe, Arztbesuch oder Sport und Bewegung an der frischen Luft. Bei reinen Spritztouren zum Zwecke des Motorradfahrens steht vielmehr der Ausflugscharakter im Vordergrund und nicht die körperliche Ertüchtigung. Unabhängig davon ist das Motorrad natürlich ein zulässiges Verkehrsmittel, um ein zulässiges Ziel (Arbeitsplatz, Arztbesuch, usw.) zu erreichen.

Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst

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