Holzkirchen: ...
Holzkirchen: Auffällige Kleintransporter bei der Autobahnpolizeistation Holzkirchen
Am 02.02.2021 fielen bei Verkehrskontrollen auf der BAB A8 bei Holzkirchen zwei Kleintransporter negativ auf.
Gegen 16:00 Uhr wurde ein Kleintransporter aus dem Landkreis Rosenheim angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei fiel den Beamten auf, dass beide Fahrzeuginsassen
keinen Mund-Nase-Schutz trugen. Da Fahrer und Beifahrer aus unterschiedlichen Hausständen kommen und der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, besteht
eine Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes. Bei der Überprüfung des Laderaums wurde festgestellt, dass die Ladung mit einem Gewicht von ca. einer Tonne gänzlich ungesichert befördert wurde.
Der 30-jährige Fahrer konnte den Beamten keinen Führerschein vorzeigen. Wie Ermittlungen ergaben, ist der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz und mangelnder Ladungssicherung. Weiter wurde die Weiterfahrt unterbunden.
Gegen die Fahrzeughalterin wird ebenso ein Strafverfahren wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis betrieben.
Der 34-jährige Beifahrer muss ebenfalls mit einem Bußgeld wegen Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen.
Gegen 16:45 Uhr fiel den Beamten dann ein weiterer Kleintransporter auf, welcher offensichtlich überladen war. Eine Wägung des Fahrzeugs erhärtete den Anfangsverdacht.
Der Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg brachte beachtliche 4940 kg auf die Waage. Dies entspricht einer Überladung von 41 Prozent.
Der 29-jährige polnische Fahrer hinterlegte eine Bußgeld in Höhe von 235 Euro. Erst nachdem die Ladung auf ein weiteres Fahrzeug verteilt wurde, konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst
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