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Weyarn Schwerer Verkehrsunfall
Weyarn Schwerer Verkehrsunfall

Weyarn: Schwerer Verkehrsunfall

Am 10.01.2020 kam es gegen 15:45 Uhr auf der A8, Höhe Anschlussstelle Weyarn in Fahrtrichtung Salzburg, zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen drei Fahrzeugen.

Nach bisherigem Ermittlungsstand kam es zunächst zu einem Auffahrunfall zwischen einem Volvo und einem Mercedes. Eine 43-jährige Münchenerin wollte Erste Hilfe leisten, hielt hierzu am Seitenstreifen an und begab sich daraufhin zu den beiden auf dem mittleren Fahrstreifen stehenden Fahrzeugen. Aus bislang ungeklärter Ursache, vermutlich jedoch dem Umstand geschuldet, dass die Unfallstelle noch nicht abgesichert werden konnte, fuhr daraufhin eine ebenfalls aus München stammende 73-jährige Fahrerin hinten auf die beiden stehenden Fahrzeuge auf und quetschte die 43-jährige Ersthelferin zwischen den beiden stehenden Pkws ein. Die Frau erlitt schwerste Verletzungen und wurde umgehend mittels Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Die Unfallverursacherin sowie die Insassen der beiden anderen Fahrzeuge wurden ebenfalls verletzt und zur weiteren Behandlung in umliegende Krankhäuser verbracht. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf circa 40000 Euro.

Die Unfallaufnahme dauert noch an, weshalb die Autobahn derzeit voll gesperrt ist.

Zur Absicherung der Unfallstelle sowie zur Ausleitung des Verkehrs an der Anschlussstelle Weyarn sind die Autobahnmeisterei Holzkirchen sowie die Freiwilligen Feuerwehren Otterfing, Weyarn und Holzkirchen im Einsatz.

Folgeunfall:



Zu allem Überfluss ereignete sich im ersten Stau hinter der Unfallstelle ein Folgeunfall, bei dem eine 18jährige aus Diepholz/Norddeutschland mit ihrem Mercedes auf den Mercedes eines 25jährigen Augsburgers auffuhr. Auch hier wurden beide Fahrzeugführer vom Rettungsdienst zumindest begutachtet, es wurden jedoch keine offensichtlichen Verletzungen festgestellt, bzw. eine Behandlung wurde auch von den betroffenen Personen abgelehnt.

Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 12500 €.





Eine Prüfung der „Triftigen Gründe zum Verlassen der Wohnung“ im Sinne der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aller beteiligter Personen konnte noch nicht durchgeführt werden, ist aber nicht in Vergessenheit geraten.

Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst

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