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Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz auf Spielplatz in Holzkirchen
Am Donnerstag, 19.03.2020, gegen 16:40 Uhr wurden vier Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren am Spielplatz im Krankenhauspark in Holzkirchen angetroffen.
Die Jugendlichen aus Holzkirchen und Weyarn befanden sich auf dem Klettergerüst und auf der dortigen Schaukel. Die Jugendlichen wurden wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Derzeit ist der Aufenthalt auf Spielplätzen untersagt. Zuwiderhandlungen werden von der Polizei geahndet. Fahrlässige bzw. vorsätzliche Verstöße können mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bestraft werden.
Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst
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