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Brunnthal Sekundenschlaf als Ursache für enorme Sc
Brunnthal Sekundenschlaf als Ursache für enorme Sc

Brunnthal: Sekundenschlaf als Ursache für enorme Schadenshöhe auf der A8

In den frühen Morgenstunden des heutigen Mittwochs sorgte ein übermüdeter Fahrzeugführer für einen Großeinsatz an Einsatzkräften auf der A8 in Richtung München. Der 57-jährige Italiener war mit einem Kleintransporter der Marke Renault gegen 04:20 Uhr beruflich auf der A8 in Richtung Norden unterwegs, als er infolge Sekundenschlafs mit seinem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn abdriftete und im weiteren Verlauf gegen das Fahrzeugheck eines polnischen Sattelzuges prallte.



Der Kleintransporter überschlug sich anschließend. Der Sattelzug befand sich zu diesem Zeitpunkt widerrechtlich geparkt in einer Nothaltebucht. Der Unfallverursacher, es handelt sich hierbei um den Fahrer des Kleintransporters, hatte dabei Glück im Unglück. Obwohl es seinen Kleintransporter nach dem Zusammenstoß mit dem Sattelauflieger überschlug, konnte der Italiener unversehrt aus dem Kleintransporter aussteigen. Der Fahrer des geparkten Sattelzuges blieb bei dem Unfall ebenfalls unverletzt.



An dem Kleintransporter entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Fahrzeugheck des geparkten Sattelaufliegers, sowie dessen Ladung - es handelt sich hierbei um eine Fahrzeugfracht - wurde ebenfalls stark beschädigt, sodass die Gesamtschadenshöhe auf ca. 100.000 EUR tituliert wird. Der Kleintransporter war nicht mehr fahrbereit und musste folglich abgeschleppt werden.



Gegen den italienischen Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge körperlicher Mängel eingeleitet. Da er keinen festen Wohnsitz im Inland vorweisen konnte, ordnete die Staatsanwaltschaft zur Durchsetzung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung an.



Gegen den Fahrer des zum Unfallzeitpunkt widerrechtlich geparkten polnischen Sattelzuges wurde zudem ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht in diesem konkreten Fall ein Bußgeld in Höhe von 105 EUR vor.



Verstöße gegen die seit 15. Dezember in Kraft getretene 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung konnten vor Ort nicht festgestellt werden.



Zur Absicherung und Räumung der Unfallstelle waren sowohl die Autobahnmeisterei Holzkirchen, als auch die Feuerwehren Holzkirchen und Otterfing mehrere Stunden im Einsatz.



Während der Unfallaufnahme mussten der Seitenstreifen und der rechte Fahrstreifen auf Höhe der Unfallstelle für ca. zwei Stunden gesperrt werden.

Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst

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