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Holzkirchen: Unfall mit Fußgängerin am HEP-Kreisel
Am Freitag, den 04.12.20 gegen 12.25 Uhr ereignete sich auf der Rosenheimer Str. beim HEP-Kreisel ein Verkehrsunfall, bei dem eine 61jährige Fußgängerin aus Holzkirchen Gott sei Dank nur leichter verletzt wurde.
Die Frau wollte die Rosenheimer Straße auf Höhe der Polizeiinspektion Holzkirchen in Richtung Bäckerei Kuhn überqueren.
Der Unfallverursacher, ein 72jähriger Eglinger, befuhr den sogenannten HEP-Kreisel vom HEP her kommend in Richtung ortseinwärts.
Beim Ausfahren aus dem Kreisel übersah er die Holzkirchnerin, die auf die Motorhaube des Renault aufprallte und auf die Straße stürzte. Dabei erlitt sie Verletzungen in Form von Abschürfungen und Prellungen. Sie wollte sich selbst in ärztliche Behandlung begeben.
Die Polizei Holzkirchen weist hier auch auf die Vorranglage an Kreisverkehren hin: Beim Einfahren in den Kreisel ist der einfahrende Verkehrsteilnehmer vorfahrtberechtigt gegenüber den querenden Fußgängern auf der Fußgängerfurt.
Dies ist kein Fußgängerüberweg!
Aus dem Kreisel ausfahrende Fahrzeuge haben den Fußgängern (und auch Radfahrern) Vorrang zu gewähren.
Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst
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