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Bayerische Grenzpolizei Kontrollaktion im Grenzrau
Bayerische Grenzpolizei Kontrollaktion im Grenzrau

Bayerische Grenzpolizei: Kontrollaktion im Grenzraum zu Österreich – Fahnder stellen zahlreiche Straftaten und Fahndungstreffer fest

Einen Einsatz zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität führte die Bayerische
Grenzpolizei am Donnerstagnachmittag im Grenzgebiet zu Österreich durch. Von der A 3 in
Niederbayern bis nach Lindau am Bodensee kontrollierten die Fahnder der Bayerischen
Grenzpolizei im Rahmen einer Schwerpunktaktion den grenzüberschreitenden Verkehr von
und nach Österreich. An den zahlreichen stationären und mobilen Kontrollstellen wurden sie
dabei von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei, des Zolls und der
Bayerischen Landespolizei unterstützt.

Innerhalb weniger Stunden konnten 6 Fahndungstreffer sowie 15 Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden.
So bestand gegen einen 35-jährigen Moldauer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Er wurde
bei der Kontrolle auf der B 12 im Gemeindegebiet von Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-
Inn) festgenommen und muss sich nun wegen eines Vergehens der unerlaubten Einreise
und des unerlaubten Aufenthaltes verantworten. Die zuständige Bundespolizeiinspektion
übernahm die weitere Sachbearbeitung.

Die Einschleusung von zwei türkischen Staatsangehörigen im Alter von 30 und 45 Jahren
verhinderten die Grenzpolizisten an einer Kontrollstelle auf der A 95 in Höhe Eschenlohe.
Die beiden Männer führten keinerlei Ausweispapiere bei sich. Der in Deutschland wohnhafte
51-jährige Fahrer gab an, das Trio als Anhalter mitgenommen haben zu wollen. Wegen des
Verdachts der Einschleusung sowie der unerlaubten Einreise und des unerlaubten
Aufenthaltes wurde das Trio der zuständigen Bundespolizeiinspektion zur weiteren
Sachbearbeitung übergeben.

Ein verbotenes Springmesser führte ein 27-jähriger Kroate bei der Kontrolle an der A 3 in der
Nähe von Passau mit sich. Der Mann befand sich auf dem Weg in Richtung Österreich und
muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Gegen drei Fahrzeuglenker musste ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis eingeleitet werden.

So stellten die Fahnder in Lindau einen 34-jährigen Kosovaren fest, der bereits seit März
2019 in Deutschland wohnhaft ist, ohne im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis zu sein.
Der Fahrzeugführer wurde deshalb bereits vor wenigen Monaten angezeigt und muss sich
nun erneut wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Ebenfalls in Lindau endete die Fahrt für einen 28-jährigen Pkw-Lenker, dem sein
Führerschein in Österreich wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss entzogen wurde. Zudem
ergab ein Drogenvortest, dass er erneut unter Drogen stand. Er wurde wegen des Verdachts
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts des Fahrens unter
Drogeneinfluss zur Anzeige gebracht.

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Ohne gültigen Führerschein war auch 34-jähriger Slowene unterwegs, der auf der A 95 in
Höhe Eschenlohe kontrolliert wurde. Der Fahrer eines Klein-Lkw konnte lediglich einen
slowenischen Führerschein vorzeigen. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland müsste
er jedoch bereits seit Anfang 2018 im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis sein. Auch ihn
erwartet nun eine Strafanzeige.
An der Kontrollstelle in Lindau entdeckten die Fahnder im Handschuhfach eines
österreichischen Pkw ein Glas mit 7,6 Gramm Marihuana. Gegen den 27-jährigen Fahrer
wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
eingeleitet.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wurden
bei der Kontrolle eines 22-jährigen Deutschen bei einer Kontrolle im Gemeindegebiet von
Kochel a. See aufgefunden. Ein entsprechendes Rezept konnte der junge Mann nicht
vorlegen. Die insgesamt 23 Kapseln wurden sichergestellt. Die Ermittlungen hierzu dauern
an.

In fünf weiteren Fällen wurden Personen und Fahrzeuge einer eingehenden Kontrolle
unterzogen, die in den Fahndungssystemen der Polizei verzeichnet waren.
Darüber hinaus waren verschiedene Anzeigen wegen verkehrsrechtlicher Verstöße zu
fertigen.

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