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Piding Schleierfahnder erneut erfolgreich
Piding Schleierfahnder erneut erfolgreich

Piding: Schleierfahnder erneut erfolgreich

In gleich zwei Fällen wurde der Polizeicomputer den Betroffenen zum Verhängnis. Ein 73-Jähriger muss nun fast zwei Jahre hinter Gittern verbringen - ein 68-jähriger musste seine Fahrt abrupt beenden und erhielt zudem eine Anzeige.



Zunächst sichtlich unbekümmert zeigte sich ein 68-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei einer Polizeikontrolle, als er am Abend des 11.11.2020 mit seinem Pkw auf der BAB A 8 in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war und auf Höhe Teisendorf angehalten wurde. Die Pidinger Schleierfahnder stellten zunächst keine Auffälligkeiten fest - bis der „Polizeicomputer“ zum Einsatz kam. Die damit durchgeführte Überprüfung ergab, dass aktuell gegen den Pkw-Lenker ein Fahrverbot bestand. Laut diesem war ihm seit fünf Tagen das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet für einen Monat untersagt. Er wurde wegen eines Vergehens des Fahrens trotz Fahrverbotes zur Anzeige gebracht. Sein deutscher Führerschein wurde an Ort und Stelle in polizeiliche Verwahrung genommen und die Weiterfahrt unterbunden.



An der Autobahnausfahrt Anger konnten die Beamten wenige Zeit später einen weiteren Fahndungserfolg verzeichnen, als sie gegen 21.15 Uhr einen Pkw mit schwedischer Zulassung kontrollierten. Der Fahrer, ein 73-jähriger Schwede, befand sich zum Kontrollzeitpunkt alleine im Pkw und auf der Rückreise von einem Verwandtenbesuch. Auch hier wurde ihm der Fahndungsbestand zum Verhängnis. Bei einer Personenabfrage stellten die Pidinger Schleierfahnder fest, dass gegen den Mann ein aktueller Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz vorlag. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert - dort muss er nun eine gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von 638 Tagen absitzen.

Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst

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