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Holzkirchen Rechtswidriges Überfahren eines beschr
Holzkirchen Rechtswidriges Überfahren eines beschr

Holzkirchen: Rechtswidriges Überfahren eines beschrankten Bahnübergangs

Am Freitag, 09.10.2020 gegen 05:02 Uhr fuhren mehrere Pkws über den beschrankten Bahnübergang in der Tegernseer Straße in Holzkirchen.



Da aufgrund einer Störung die Bahnschranken derzeit manuell bedient werden, war Schrankenpersonal vor Ort, das für die Schließung der Schranken verantwortlich ist. Zum Zeitpunkt des Überquerens waren die (Halb-)Schranken bereits eine Minute geschlossen. Wie das Bahnpersonal beobachtete, stellte sich der Beifahrer eines Pkw Audi auf die Schienen und winkte den Fahrer des Pkw Audis und zwei weitere Fahrzeuge über den Bahnübergang.
Ein Zeuge konnte sich das Kennzeichen des Pkw Audi und eines Pkw Ford notieren, so dass die Halter ermittelt werden konnten.



Das vorsätzliche Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener (Halb-)Schranke stellt ein besonders schwerwiegendes Vergehen dar und wird mit einer Geldstrafe von 700 Euro, 2 Punkten Flensburg und einem 3-monatigem Fahrverbot geahndet.



In diesem Fall war der Zug noch eine Minute vom Bahnübergang entfernt, so dass es zu keiner Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern kam.
Allerdings appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht mutwillig und unnötig in Gefahr zu bringen.
Sie gefährden mit Ihrem rücksichtslosen Verhalten auch den Bahnverkehr und auch das Leben anderer.

Wirtschaftsverbund Miesbach - Pressedienst

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